Hersteller beenden den Rechts­streit um deutsche Ver­wendungs­regeln für Beton­instandsetzungs­produkte und appellieren an die Konsens­findung

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Die Hersteller von Betoninstandsetzungsprodukten haben die Normenkontrollverfahren gegen die produktbezogenen Teile der Technischen Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ des DIBt („TR Instandhaltung“) und der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ („Instandsetzungs-Richtlinie“) eingestellt. Die Unternehmen setzen darauf, dass die Probleme unter der neuen europäischen Bauproduktenverordnung und der damit verbundenen Überarbeitung der harmonisierten Norm für Betoninstandsetzungsprodukte (EN 1504) gelöst werden. Für den Zeitraum bis zu deren Einführung wird ein Kompromiss für eine Übergangslösung angestrebt.

Ina Hundhausen, Hauptgeschäftsführerin Deutsche Bauchemie e.V., appelliert an alle betroffenen Kreise: „Eine offene Diskussion unter Berücksichtigung aller Blickwinkel ist notwendig, um Konsens zu erzielen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten aufeinander zugehen und ihre Positionen hinterfragen. Juristische Auseinandersetzungen überschatten eine Konsensfindung. Mit der Niederlegung der Normenkontrollverfahren wurde ein Zeichen gesetzt und damit ein Neuanfang für eine erfolgreiche Konsensfindung im Bereich der Verwendungsregeln für Betoninstandsetzungsprodukte signalisiert.“

Nach Ansicht der Hersteller verstoßen Teile der Technischen Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ des DIBt („TR Instandhaltung“) und der DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ („Instandsetzungs-Richtlinie“) gegen EU-Recht. Vor diesem Hintergrund haben 2021 drei namhafte Unternehmen vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht NRW Normenkontrollverfahren gegen diese Regelungen eingereicht.

CPR-Acquis-Prozess wird zur Klärung beitragen

Man geht inzwischen davon aus, dass die kurz vor der formalen Annahme stehende überarbeitete EU-Bauproduktenverordnung und der laufende „CPR-Acquis-Prozess“ (Überarbeitungsprozess der harmonisierten Normen) zur Bereinigung der möglicherweise rechtswidrigen Regelungen führen werden. Im Zuge des CPR-Acquis-Prozesses wird die Kommission voraussichtlich in 2024 die Überarbeitung der harmonisierten Teile der Normenreihe EN 1504 initiieren und dabei Mängel und Lücken beseitigen. Die überarbeiteten harmonisierten Teile der EN 1504 werden dann unter der neuen EU-Bauproduktenverordnung eingeführt und als Basis für die CE-Kennzeichnung sowie die Leistungs- und Konformitätserklärung angewendet werden. Nationale Zusatzanforderungen, die gegen EU-Recht verstoßen könnten, werden damit hinfällig.

Normenkontrollverfahren wurden beendet

Aufgrund dieser Perspektive haben die drei klagenden Unternehmen beschlossen, die beiden Normenkontrollverfahren nicht weiter zu verfolgen. Deshalb haben die Unternehmen ihre Klage vor dem Oberverwaltungsgericht NRW vor der anberaumten mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Weiterhin wurde beschlossen, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof keinen Revisionsantrag zu stellen. Damit wurden die beiden Normenkontrollverfahren endgültig beendet, ohne dass die Gerichte in der Angelegenheit ein Urteil gefällt haben.

Übergangslösung mit Beteiligten angestrebt

Bis zum Abschluss der Überarbeitung der EN 1504 und deren Einführung unter der neuen EU-BauPVO werden allerdings noch einige Jahre vergehen. Für diesen Zeitraum wird eine handhabbare Übergangslösung benötigt. Die betroffenen Hersteller haben innerhalb des Branchenverbandes Deutsche Bauchemie einen Vorschlag entwickelt, wie eine entsprechende Übergangslösung aussehen könnte und möchten diese mit den betroffenen Kreisen diskutieren. Als Plattform für diese Beratungen hat sich der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) angeboten, wobei zu gegebener Zeit die Gremien des DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) involviert werden sollen. Die Deutsche Bauchemie geht davon aus, dass man sich innerhalb der betroffenen Kreise auf eine einvernehmliche Lösung für den deutschen Input der zukünftigen harmonisierten Teile der EN 1504 und entsprechender deutschen Anwendungsregeln sowie einer praktikablen Übergangslösung einigen wird.

 

Fotos: © Deutsche Bauchemie

Die Deutsche Bauchemie vertritt seit mehr als 75 Jahren die Interessen ihrer Mitgliedsfirmen und deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber der Fachöffentlichkeit, Politik, Behörden, Wissenschaft und Medien. Der Industrieverband gehört als Fachorganisation zum Verband der Chemischen Industrie (VCI). Die mehr als 130 Mitgliedsunternehmen erwirtschafteten 2022 mit rund 32.000 Beschäftigten einen Umsatz von 8,9 Milliarden Euro in Europa. Das entspricht der Hälfte des europäischen Marktvolumens und etwa einem Viertel des Weltmarktes.



Ansprechpartner

Ina Hundhausen
Hauptgeschäftsführerin

Tel.: 069 / 25 56 - 1318
E-Mail: ina.hundhausen[at]vci.de