Mit der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 531) wird die Richtlinie 94/62/EG vom 20.12.1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. EG Nr. L 365, S. 10) umgesetzt.
Die Verpackungsverordnung bildet die rechtliche Grundlage zur Entsorgung und Verwertung von allen im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen in Deutschland.
Zum Downloaden finden Sie hier die Verpackungsverordnung unter Berücksichtigung der 5. Änderungsverordnung als Lesefassung als PDF-Datei (Stand: 04.04.2009):
Die nicht amtliche Fassung der Verpackungsverordnung incl. der 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
Hinweis:
Die folgenden Seiten beschäftigen sich ausschließlich mit den rechtlichen Vorgaben der Verpackungsverordnung und deren Umsetzung.
Darüber hinausgehende Erläuterungen zur Entsorgung von Abfällen und zum zugehörigen Abfallrecht werden nur dann aufgegriffen, wenn dies im Zusammenhang mit der Verpackungsordnung geboten erscheint.
Die Verpackungsverordnung entbindet nicht von den Verpflichtungen, die sich ggf. aus anderen Rechtsbereichen wie dem Abfallrecht ergeben.

