Verpackungen, die beim Vertreiber (z. B. im Handel) anfallen sind gemäß Definition Transportverpackungen. Vereinzelt fallen hier auch so genannte Umverpackungen an. Diese Klassifizierung ergibt sich aus § 3 VerpackV.
Für die Rücknahme und Entsorgung von Transportverpackungen wurden durch einen Großteil der Mitgliedsunternehmen der Deutschen Bauchemie Rücknahmeverträge mit z. B. INTERSEROH abgeschlossen.
INTERSEROH betreibt ein flächendeckend ausgebautes Netz an Anfallstellen in allen relevanten Handelsstrukturen und entsorgt Verpackungen bei diesen Anfallstellen kostenlos.
Die Entsorgungsmöglichkeiten von Transportverpackungen weiterer Entsorgungssysteme können z. B. direkt bei den entsprechenden Entsorgungsdienstleistern erfragt werden.
