Startseite | Suche | Impressum |   » Deutsche Bauchemie e.V.























Kennzeichnung der Verpackung mit Entsorgungssymbolen

Die novellierte Verpackungsverordnung sieht keine Kennzeichnungspflicht der Verkaufsverpackungen vor, da für den Bereich des privaten Endverbrauchers eine Beteiligungspflicht an mindestens einem dualen System für den Hersteller besteht. Um völlig frei in der Wahl des Systembetreibers zu sein, ist es daher auch dem Hersteller bauchemischer Produkte freigestellt, auf Systemkennzeichnungen auf seinen Verpackungen zu verzichten. Sollte jedoch die Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt erfolgen, ist mit der DSD GmbH ein Zeichennutzungsvertrag abzuschließen.