Startseite | Suche | Impressum |   » Deutsche Bauchemie e.V.























Entsorgungsverträge

Wenn Verpackungen unterschiedlicher Art in Verkehr gebracht werden, kann die Notwendigkeit bestehen, mehrere Entsorgungsverträge abzuschließen. Diese können bei verschiedenen Dienstleistern, oder - im Fall eines Komplettanbieters - bei einem Dienstleister abgeschlossen werden. Wenn die eingesetzten Verpackungen von mehreren Paragraphen der VerpackV erfasst werden, also Fraktionen aus Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen existieren, ist damit zu rechnen, dass mehr als ein Vertrag abzuschließen ist.

In jedem Fall ist es erforderlich, jede Verpackungsart vertraglich zu regeln.