Startseite | Suche | Impressum |   » Deutsche Bauchemie e.V.























Branchenlösungen für Verkaufsverpackungen


Die novellierte Verpackungsverordnung sieht für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen nach § 6 VerpackV (Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen) eine Ausnahme von der Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen vor, wenn eine Branchenlösung für die sogenannten vergleichbaren Anfallstellen (Begriff s. § 3 (11) VerpackV) eingerichtet ist (§ 6 Abs. 2 VerpackV). Wenn also Verpflichtete definierte Verkaufsverpackungen aus vergleichbaren Anfallstellen, z. B. Bauhandwerk einer zugelassenen Branchenlösung anschließen, müssen sie diese Anteile nicht in einem dualen System anmelden.

Welche Anbieter für welche Produktgruppen geeignete Branchenlösungen anbieten, lässt sich über eine Anfrage bei den Systembetreibern individuell feststellen. Der Tätigkeitsbereich der Anbieter von Branchenlösungen ist stark schwankend. Auch eine Selbstentsorgung ist möglich.

Bei diesen Branchenlösungen muss durch den Betreiber sichergestellt sein,

  • dass die Erfassung bei sämtlichen belieferten Anfallstellen gewährleistet ist und
  • dass mit den dort erfassten Verpackungen die gesetzlichen Verwertungsquoten erfüllt werden, also nicht z. B. Verkaufsverpackungen anderer Branchen, Transport- und/oder Umverpackungen angerechnet werden.

Die Erfüllung dieser beiden Voraussetzungen muss von einem unabhängigen Sachverständigen bescheinigt und die Bescheinigung muss der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Daher können Branchenlösungen nur von einem zugelassenen Betreiber angeboten werden.

Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) hat im Auftrag einiger am Markt vertretener dualer Systeme den Anfall von Verkaufsverpackungen bei den Haushalten vergleichbaren Anfallstellen untersucht und die Ergebnisse nach Produktgruppen und Anfallstellenkategorien aufgeschlüsselt. Die Ergebnisse der Studie hat die GVM in einem Leitfaden "Anfallstellenstruktur branchenfähiger Verkaufsverpackungen" vom 03.12.2008 für die Anwendung (z. B. in dem Beispiele für die Quotenberechnung aufgeführt sind) veröffentlicht und stellt diese den Auftraggebern der Studie für deren Kundenberatung zur Verfügung.

 

Aus den durch die GVM definierten Produktgruppen sind beispielhaft unten stehende als für die bauchemische Industrie am ehesten zutreffend zu benennen:

08-010 Bauchemie Farben, Lacke, Bautenschutzmittel, Lösungsmittel, etc.
08-020 Baustoffe & Installation Steine, Ziegel, Holz, Zement, Mörtel, Gips, Dämmstoffe Bauelemente, Installation
08-030 Bodenbeläge Teppiche, Laminat, Parkett u.a. Fußbodenbeläge
12-000 Klebstoffe Klebstoffe, Leime

Ob weitere Produktgruppen in Frage kommen, kann der Hersteller in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister im Einzelfall anhand seiner Produktliste prüfen.