Mit dem vollständigen Inkrafttreten der 5. Novelle der Verpackungsverordnung am 01.04.2009 wurden die Verpflichtungen für die Entsorgung von Verpackungen teilweise neu geregelt.
Wesentliches Ziel der Novelle ist dabei die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen.
Zugleich soll bei der Verpackungsentsorgung eine verbesserte Transparenz geschaffen und der Wettbewerb bei den Anbietern dualer Systeme gesteigert werden.
Als neues Element wurde die Hinterlegungspflicht zur Meldung haushaltsnaher Verkaufsverpackungsmengen (Vollständigkeitserklärung) bei den IHKs bei Überschreiten von Bagatellgrenzen eingeführt.
Dieses Informationsportal vermittelt einen Überblick über die Anforderungen und rechtlichen Vorgaben, die die Verpackungsverordnung an alle Beteiligten stellt.
Darüber hinausgehende Erläuterungen zur Entsorgung von Abfällen und zum zugehörigen Abfallrecht werden nur dann aufgegriffen, wenn dies im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung geboten erscheint.
Die Verpackungsverordnung entbindet nicht von den anderen Verpflichtungen, die sich ggf. aus weiteren Rechtsbereichen wie dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ergeben.
Anregungen und Anmerkungen zu diesem Internetauftritt nimmt die Deutsche Bauchemie gerne entgegen.
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