Die Deutsche Bauchemie ist seit nunmehr 65 Jahren der Spitzenverband der Hersteller bauchemischer Produkte. Er bildet auf nationaler und europäischer Ebene die Schnittstelle zwischen seinen Mitgliedsunternehmen und der Politik, den Behörden, der Bauwirtschaft, den Normungsinstituten sowie Forschung und Lehre.
In der Deutschen Bauchemie sind etwa 120 Unternehmen organisiert. Mit rund 5,1 Milliarden Euro Jahresumsatz erwirtschaften diese Unternehmen die Hälfte des europäischen Marktvolumens und etwa ein Drittel des Weltmarktes.
Das Spektrum der Mitgliedsunternehmen der Deutschen Bauchemie reicht von kleinen und mittelständischen Spezialanbietern bis zum weltweit operierenden "Global Player". Alle Mitglieder des Verbandes stehen für erstklassige Produkte und hohe Servicebereitschaft für die gesamte Baubranche.
Die neue Europäische Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) ist am 24. April 2011 formal in Kraft getreten, wobei die für die Hersteller von Bauprodukten wesentlichen Artikel zum 1. Juli 2013 rechtswirksam werden. Zu diesem Stichtermin wird auch die bisherige EG-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG vollständig zurückgezogen.
Zum Stichtermin 1. Juli 2013 müssen die Hersteller von harmonisierten Bauprodukten die CE-Kennzeichnung ihrer Produkte an die geänderten Vorgaben der BauPVO anpassen und anstelle der bisherigen Konformitätserklärungen die neuen Leistungserklärungen zur Verfügung stellen. Um die Mitgliedsunternehmen bei diesen Aufgaben zu unterstützen und um eine einheitliche Umsetzung der unterschiedlichen harmonisierten Normen zu gewährleisten, hat die Deutsche Bauchemie, bezogen auf die einzelnen europäischen Normen, die in der Bauchemie relevant sind, Muster für die neue CE-Kennzeichnung und die Leistungserklärung nach BauPVO erarbeitet. Dabei wurde der aktuelle Diskussionsstand zur Umsetzung der BauPVO berücksichtigt.
Weitere Informationen zur BauPVO können der Informationsschrift "Die neue europäische Bauproduktenverordnung" der Deutschen Bauchemie entnommen werden.
Im Zuge des Trends zum nachhaltigen Bauen ist auch die Nachfrage nach Umweltproduktdeklarationen (EPD - Environmental Product Declaration) für bauchemische Produkte gestiegen. Um es den Mitgliedsunternehmen zu erleichtern diese Nachfrage mit vertretbarem Aufwand zu befriedigen, hat die Deutsche Bauchemie mit externer Unterstützung für die relevanten Produktgattungen Muster-EPDs erarbeitet und durch das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) verifizieren lassen. Unter dem genannten Link stehen Muster-EPDs, differenziert nach Produktgattungen und technischen Anwendungen, zur Verfügung. Im Jahr 2013 werden sukzessive Muster-EPDs für die folgenden Produktgattungen fertiggestellt und auf der Internetseite eingestellt:
Ein Kernelement der REACH-Verordnung ist die Registrierung von Stoffen. Im Rahmen der Registrierung werden die Stoffe nicht nur mit ihren Eigenschaften, sondern auch mit den sogenannten "identifizierten Verwendungen", registriert.
Nach erfolgter Registrierung dürfen Stoffe nur noch verwendet werden, wenn die vorgesehene Verwendung Bestandteil der Registrierung ist. Innerhalb der Deutschen Bauchemie wurden die üblichen Verwendungen bauchemischer Produkte kategorisiert und mit Hilfe des sogenannten "Use Descriptor Systems" der europäischen Chemikalienagentur beschrieben.
Mit Hilfe dieser Information kann der Registrand von Stoffen für die Verwendung im Bereich der Bauchemie eine Expositionsabschätzung mittels des IT-Tools "ECETOC Targeted Risk Assessment" durchführen.
Die kategorisierten Verwendungsinformationen der Bauchemie liegen in Form eines standardisierten Formats - der sogenannte Use Reports (UseR) vor. Die vollständigen Informationen sind auf einer separaten Internetseite zu finden, die Sie über den nachfolgenden Link erreichen:
NEXT STEP! - ein Online-Informationsportal
Um einen kompakten und informativen Überblick zum Thema "Bauchemie in Lehre, Forschung und Praxis" zu bieten, hat die Deutsche Bauchemie das Online-Informationsportal NEXT STEP! eingerichtet. Es bietet eine umfangreiche, übersichtliche und verständliche Orientierung über bauchemische Aktivitäten an Universitäten und Hochschulen, über Forschungsthemen sowie die bauchemische Industrie und Praxis.
Die aktuelle Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen setzt die Richtlinie 94/62/EG vom 20.12.1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle um. Die Verpackungsverordnung bildet die rechtliche Grundlage zur Entsorgung und Verwertung von allen im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen in Deutschland.
Als Service hat die Deutsche Bauchemie ein Online-Informationsportal eingerichtet, das viele Informationen, Fragen und Antworten rund um das Thema Verwertung / Entsorgung von Verpackungen bauchemischer Produkte enthält.
Das Extranet der Deutschen Bauchemie stellt alle zu einem Gremium gehörenden Dokumente wie z.B. Einladungen, Protokolle usw. in elektronischer Form zur Verfügung. Bitte beachten: Einen Zugang zum Extranet erhalten ausschließlich die Gremien-Mitglieder!
Die QDB ist eine bundesweit anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle gemäß der Hessischen Bauordnung und eine notifizierte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle gemäß Bauproduktengesetz (Notified Body Kennnummer 0921).
Haupttätigkeitsgebiet ist die Überwachung und Zertifizierung von Herstellwerken und Produkten bzw. Systemen im Bereich der Betonzusatzmittel und der Produkte für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken.
Qualitätsgemeinschaft Deutsche Bauchemie (QDB) ist akkreditiert - Am 15.04.2013 war es endlich soweit: Nach 1½ jähriger Vorbereitungszeit wurde von der deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS die Akkreditierungsurkunde D-ZE-17527-01-00 für die QDB, Frankfurt am Main, ausgestellt.
Neue Infoschrift "Elastische Fugen im Sanitärbereich"
Neue Infoschrift zur CE-Kennzeichnung von Fugendichtstoffen nach EN 15651
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